sonderprivatauszug

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In der Schweiz gibt es ein sogenanntes Strafregister. Dort werden unter anderem Vergehen und andere Straftaten von einer Person festgehalten, die in der Vergangenheit ausgeübt wurden. Festgehalten wird das Ganze in einem Auszug. Und dieser wiederum ist erhältlich in diversen Ausführungen. Eine davon ist der Sonderprivatauszug. Er hat einen besonderen Zweck und deckt gleich mehrere Bereiche ab. Welche das sind und wie lange der Eintrag sichtbar bleibt, soll folgende Artikel aufklären.

Was ist ein Sonderprivatauszug?

Bei einem Sonderprivatauszug handelt es sich um einen Auszug aus dem Schweizer Strafregister. Unter anderem gibt es Auskunft darüber, ob eine Person untersagt ist eine Tätigkeit mit Minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen auszuüben. Das Ganze dient also zur Sicherheit von Kindern. Besonders interessant wird das Thema im Gesundheitsbereich. Vor allem bei der Behandlung von Patienten. Dank des Auszuges können so die Unternehmen die jeweilige Person besser einschätzen.

Sinn & Zweck

Der Sinn & Zweck von der Sondervariante wurde weiter oben bereits aufgegriffen. Allerdings hat das Ganze noch einen anderen Zweck. Hierbei sollen Wiederholungstaten ganz klar verhindert werden. Dank der Sonderregelung besteht die Möglichkeit, dass die Betroffenen nicht ihre ganze Historie auflegen müssen wie beispielsweise private Dinge. Es betrifft nur den Bereich wie den in einem Beruf.

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Sichtbarkeit, Kosten und Antrag

Bei extremen Straftaten besteht sogar ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot, welches jedoch nur in den seltensten Fällen greift. Diese Regelung wurde übrigens im Jahr 2019 am 1. Januar festgelegt. Außerdem gibt es Unterschiede zu einem normalen Privatauszug. Denn dort werden auch private Vorfälle aufgelistet, die eigentlich nichts mit dem Beruf zu tun haben. Delikte gegen Minderjährigen werden sehr streng gehandelt. Der Antrag selbst findet dann beim Bundesamt für Justiz statt. Weitere Infos lassen sich auf der Website entnehmen. Selbes gilt für die Kosten.