Was man über das Führungszeugnis wissen sollte

Das Führungszeugnis nennt man auch Strafregisterbescheinigung oder Strafregisterauszug. Bei dem Dokument geht es um eine Auskunft, die aus dem Zentralregister stammt und auf entsprechendem Antrag vom Bonner Bundeszentralregister erteilt wird. Der Strafregisterauszug dient insbesondere bei der Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle als Nachweis, dass man keine Vorstrafen hat.

Welche zwei Formen von Strafregisterbescheinigungen gibt es?

Führungszeugnis

Es sind zwei Arten von Strafregisterauszügen erhältlich. Für persönliche Zwecke, vor allem zur Vorlage bei einem zukünftigen Arbeitgeber wird das Privatführungszeugnis ausgestellt. Allerdings benötigt das Behördenführungszeugnis derjenige, der bei einer Behörde arbeiten möchte oder eine amtliche Erlaubnis beantragt hat. In dem behördlichen Führungszeugnis ist es möglich, dass nicht nur die Vorstrafen, sondern auch andere verwaltungsbehördliche Entscheidungen, wie etwa der Widerruf des Waffenscheins oder einer gewerbsrechtlichen Erlaubnis vermerkt sind. Selbst mögliche ergangene Entscheidungen über die entsprechende Schuldfähigkeit eines Betroffenen werden in dem Behördenführungszeugnis aufgeführt.

Was für Eintragungen sind im Strafregisterauszug zu finden?

Eingetragen werden vor allem rechtskräftige Verurteilungen. Dabei ist zugunsten der betroffenen Person wichtig, dass nicht weniger belastende Verurteilungen in die Strafregisterbescheinigung aufgenommen werden. So trägt man keine Geldstrafen von Freiheitstrafen von höchstens drei Monaten und Geldstrafen von maximal 90 Tagessätzen in das Führungszeugnis ein. Anders ist es, wenn die Verurteilung aufgrund eines Sexualdeliktes stattfand oder im Register schon eine Vorstrafe vermerkt wurde. In solchen Fällen trägt man ebenso diese geringfügigeren Verurteilungen in den Strafregisterauszug ein. Wenn das Gericht lediglich eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aussprach, wird diese keinesfalls in die Strafregisterbescheinigung aufgenommen. Selbst die Eintragung von Verurteilungen, die nach dem Jugendstrafrecht erfolgt, unterliegt besonderen Beschränkungen.

Wie bekommt man eine Strafregisterbescheinigung?

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist es möglich, den Strafregisterauszug zu beantragen. Die Erteilung des Dokuments kann bei selbstauskunft-anfordern.com stattfinden. Sie kostet 13 Euro. Der Versand des Privatführungszeugnisses erfolgt per Post an die Privatadresse des Antragsstellers. Das Behördenführungszeugnis wird dagegen direkt an die Behörde geschickt.